Verwendung der Gelder

  • Leistungsnachweise
    Leistungsnachweise sind freiwillige hausinterne Leistungsüberprüfungen. Musikschullehrer breiten Schülerinnen und Schüler in Wochen vor der Prüfung auf diese vor. Die Prüfung ist freiwillig und dient ausschließlich einer zusätzlichen Motivation der Schüler. Sie besteht aus zwei Teilen, einem theoretischen Teil, der Vorkenntnisse in allgemeiner Musiklehre überprüft, und einem praktischen Teil, der das Spielen von Tonleitern, das Spielen eines freigewählten Musikstückes und Instrumentenkunde umfasst.Der Förderverein erkennt das Bestehen der Prüfung, je nach Schwierigkeitsgrad mit 10 € oder 20 € Gutscheinen des Stadtmarketing Duderstadt an.
  • Stipendien
    Leistungsstarke Schüler können, auf Empfehlung der Musikschule, individuelle Förderungen erhalten. Der Förderverein investiert bis zu ~300€ in Kurse, Seminare und Workshops.
  • Sozialfond
    Der Sozialfond wurde eingerichtet um Eltern zu entlasten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation die Beiträge für den Instrumentalunterricht nur schwer aufbringen können.
    Die Förderung muss beantragt werden. Um die Notwendigkeit der Unterstützung nachzuweisen, sind einige Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Haushaltes erforderlich. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
    Familien, die bereits eine Entgeltbefreiung durch den Landkreis erhalten haben, sind nicht förderungsberechtigt.
    Um das Engagement Ihres Kindes beim Erlernen des Instrumentes nachzuweisen, wird zusätzlich die unterrichtende Lehrkraft auf dem Förderantrag Stellung nehmen. Die Anträge werden vom Förderverein geprüft und ggf. bewilligt.Bis zu 30 % des Jahresbeitrages für die Musikschule können vom Förderverein übernommen werden.

    Es wird Unterricht gefördert, der seit mindestens 12 Monaten erteilt wird. Für jeden Schüler muss ein Formular seitens der Eltern / Erziehungsberechtigten und seitens des Lehrers ausgefüllt werden. Die Förderung ist pro Schüler auf ein Instrumentalfach beschränkt. Die Förderung kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr beantragt und bewilligt werden. Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, nach Ablauf kann die Förderung erneut beantragt werden. Alle Angaben werden diskret und vertraulich behandelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Förderverein. Eine Mitgliedschaft im Förderverein (spätestens nach Bewilligung) wird erwartet.

  • Instrumente
    Der Förderverein schafft hochwertige Instrumente an, die zu günstigen Konditionen auszuleihen sind.
  • Events / Übungsfreizeiten
    Der Förderverein sponsort Probenwochenenden, Kurse und Freizeiten, die im Rahmen der Musikschule stattfinden.